Hausordnung

HAUSORDNUNG DER Grund- und Mittelschule BAUNACH
Überall, wo Menschen miteinander arbeiten und lernen, können sie ihr Zusammenleben erleichtern, wenn sie sich an Regeln halten. Das Ziel unserer Schule ist es, für ein reibungsloses Miteinander zu sorgen, damit ein Arbeitsumfeld geschaffen wird, in dem sich alle wohl fühlen. Dabei muss es gerecht zugehen und die Schwächeren sollen geschützt werden. Höfliches und tolerantes Verhalten, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme und ein störungsfreies Miteinander sollen durch die folgenden Regeln gewährleistet werden.

A. Grundregeln

1. Niemand darf einem anderen körperliche oder seelischen Schaden zufügen.
2. Jeder muss in Ruhe arbeiten können.
3. Darum ist es auch erforderlich, dass alle pünktlich anfangen und aufhören. Während der Unterrichtszeit ist zudem jeglicher Lärm im gesamten Schulgebäude zu vermeiden.
4. Die Schule gehört uns allen. Wer etwas beschädigt, muss den Schaden melden (dem Klassenlehrer, dem Fachlehrer, in der Pause dem aufsichtsführenden Lehrer, dem Hausmeister oder im Sekretariat). Wer mutwillig etwas beschädigt hat, muss den Schaden in Ordnung bringen oder ihn bezahlen.
5. Werfen mit (Schnee-)Bällen oder anderen Gegenständen, Schlittern auf dem Schulhof im Winter und Radfahren auf dem Schulgelände können wegen der damit verbundenen Unfallgefahren nicht erlaubt werden. Aus den gleichen Gründen dürfen Skateboards während der allgemeinen Unterrichtszeit und auf dem Schulweg nicht benutzt werden.
6. Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule am 1. Fehltag bis spätestens 8:00 Uhr zu melden und zu begründen. Zusätzlich ist spätestens am 3. Fehltag eine schriftliche Mitteilung nachzureichen. Für jede versäumte Schulzeit legt der Schüler dem Klassenlehrer am 1.Tag des Wiedererscheinens eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vor. Bei Versäumen einer Klassenarbeit muss gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
7. In der Schule will sich jeder wohl fühlen. Deshalb werden Abfälle und leere Flaschen in dafür bereitstehende Behälter gegeben, unnötige Abfälle vermieden und Wände, Türen, Fenster, Bänke, Tische, Stühle weder beschmiert noch verkratzt.
8. Der Gang zur Toilette beschränkt sich grundsätzlich auf die Pausenzeiten, als sonstiger Aufenthaltsort sind Toiletten nicht geeignet.
9. Lehr- und Lernmittel sollen schonend behandelt werden.
10. Verhaltet euch auf dem Weg zur Schule und auf den Unterrichtsgängen so, dass niemand gefährdet, belästigt oder gestört wird.

Über diese Grundregeln hinaus, sind einige Einzelregelungen nötig.

B. Betreten und Verlassen der Schule

11. Fahrschüler dürfen nach Ankunft ihres Busses das Schulgelände nicht mehr verlassen.
12. Bis 7:45 Uhr ist nur der Aufenthalt in der großen Pausenhalle der Mittelschule gestattet, nicht in den Fluren oder Bereichen, in denen eine Aufsicht nicht mehr gegeben ist.
13. Ab 7:45 Uhr halten sich alle Schüler unter Aufsicht einer Lehrkraft ausschließlich in ihrem Unterrichtsraum auf.
14. Während des Unterrichts und in den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden (außer zu angeordneten Unterrichtsgängen).
15. Die Unterrichtszeit endet mit dem Klingelzeichen. Erst danach werden die Unterrichtsräume und das Schulgelände verlassen. Dabei hinterlässt jede Klasse ihr Klassenzimmer sauber und ordentlich.

C. Pausenregelung

16. Die Pausen beginnen erst mit dem Klingelzeichen. Vorher wird der Unterrichtsraum nicht verlassen.
17. Bei trockenem Wetter begeben sich alle Schüler zu Pausenbeginn auf kürzestem Weg in die Pause. Da eine ununterbrochene Beaufsichtigung gewährleistet sein muss, dürfen sich die Schüler der Aufsicht nicht entziehen. Anweisungen der Pausenaufsicht oder der SMV sind Folge zu leisten.
18. In der 1. Pause dient die Zeit zwischen Vorgong und Ende der Pause dazu, die Toiletten aufzusuchen, damit der Unterricht diesbezüglich nicht mehr gestört werden muss.
19. Die zum Reinigungsdienst eingeteilte Klasse säubert unter Aufsicht der anschließend unterrichtenden Lehrkraft den Pausenhof und die Grund- bzw. Mittelschulaula.
20. Während der Mittagspause halten sich die Grund- und Mittelschüler ruhig in der großen Pausenhalle unter Aufsicht der eingeteilten Lehrkraft auf, bei trockenem Wetter auch auf dem Mittelschul- Pausenhof, Rasenplatz oder Hartplatz.

D. Rauch- und Alkoholverbot

Auf dem gesamten Schulgelände sowie auf dem Schulweg gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Selbst das Mitbringen von Tabakwaren, Alkohol und Rauschmitteln sowie – giften ist strengstens untersagt. Das Rauch – und Alkoholverbot gilt ebenso bei allen Schulveranstaltungen, die nicht im Schulbereich stattfinden (Unterrichtsgänge, usw.) Der Verstoß gegen dieses Verbot wird mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.

E. Handys und ähnliche Geräte

21. Im Unterricht sind die Handys vollständig auszuschalten (Stummschalten reicht nicht). Ebenso sind die Handys während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände vollständig auszuschalten.
22. Bei Verstößen gegen die Anweisung, können die Geräte von einer Lehrerin / einem Lehrer weggenommen werden. Die mitgebrachten Handys oder Aufnahmegeräte werden bei der Schulleitung deponiert und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
23. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass das heimliche Fotografieren, beziehungsweise Filmen von Personen oder das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht keinesfalls nur ein Kavaliersdelikt darstellt, sondern Strafbestand nach § 201 StGB ist.

Halten sich alle an diese Ordnung, kann Schule in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre stattfinden.