Mittlerer Schulabschluss

An der Mittelschule Baunach auf den Weg zur "Mittleren Reife"

Der M-Zug macht es möglich

Ich bin Schülerin, ich bin Schüler der 6. Klasse oder einer höheren Klasse im Mittelschulverbund oberes Maintal. Welche Möglichkeiten habe ich, um die Mittlere Reife zu bekommen? Welche Noten braucht mein Kind, um in den Mittlere Reife Zug an der Mittelschule Baunach zu kommen?

FAQs

1Was ist der Mittelschulverbund oberes Maintal?
Unser Verbund „Mittelschule oberes Maintal“ besteht aus den Mittelschulen Baunach, Breitengüßbach, Rattelsdorf, Zapfendorf
Die vier Gemeinden arbeiten zusammen, um den Schülerinnen und Schülern der Mittelschulen ein optimales Bildungsangebot vor Ort zu ermöglichen.
Der Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) ist an der Mittelschule Baunach. Er ist ein Bildungsangebot für leistungsstarke und motivierte Schüler. Grundlage ist ein eigener Lehrplan mit erhöhtem Anforderungsniveau.
2Was bietet die Mittelschule?
Die Schülerinnen und Schüler werden weitestgehend von der Klassenlehrkraft unterrichtet. Sie stellt eine wichtige Bezugsperson dar und unterstützt die Schüler in allen wichtigen schulischen Fragen.
3Was bedeutet der Mittlere Schulabschluss an der Mittelschule?
Die Schülerinnen und Schüler können in der Jahrgangsstufe 10 des Mittlere-Reife-Zugs den Mittleren Schulabschluss der Mittelschule erwerben. Er verleiht u.a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z.B. die Fachoberschule, zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts– und Realschulabschluss gleichwertig.
4Wie kommt ihr Kind in den Mittlere Reife Zug?
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des Mittlere Reife Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich.
ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung.

Ihr Kind kann von der 7. bzw. von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 bzw. 8 folgende Bedingungen erfüllt:
bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich.
bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung.

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde:
Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich.
wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde:
Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.
5Ist eine Aufnahmeprüfung möglich?
Die eventuell notwendigen Aufnahmeprüfungen für M7 - M9 finden in der letzten Sommerferienwoche statt. Die Prüfung findet für alle Schülerinnen und Schüler an einer Schule der Stadt oder des Landkreises Bamberg statt. Informationen dazu erhalten sie über unser Sekretariat.
Anmeldung: In den ersten drei Tagen der Sommerferien.
Die Aufnahmeprüfung für die M10 findet im Ende Juli an der Schule Baunach als aufnehmende Schule statt.

Anmeldung: Nach Erhalt der Noten für den Qualifizierenden Abschluss.
6Wann melde ich mein Kind für den Mittlere Reife Zug an?
Die Anmeldung für den Mittlere Reife Zug erfolgt immer in der Schulwoche nach Erhalt des Zwischenzeugnisses im Sekretariat der Mittelschule Baunach. Zur Anmeldung bringen Sie bitte das Antragsformular (siehe Formularcenter) und eine Kopie des Zeugnisses mit. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat.
Montag bis Freitag von 9.00 - 14.00 Uhr
Tel.: 09544 986130
E-Mail: verwaltung@schulebaunach.de
7Wichtig:
Auch wenn die Schülerin, der Schüler den notwendigen Notenschnitt im Zwischen- zeugnis noch nicht erreicht haben sollte, ist eine “vorläufige” Anmeldung möglich.